Wallenfang & Partner | AGB & Zusatzklauseln

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER WALLENFANG & PARTNER GMBH

1. Verträge und Aufträge werden von uns nur zu den nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner, Auftraggeber oder Kunden (Käufer, Besteller, etc.) sind für uns nicht bindend.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge und Aufträge, sowie deren Ergänzungen und Nebenabreden werden erst durch schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.

3. Lieferfristen und Termine werden von uns unverbindlich bestätigt. Schadensersatzansprüche auf Grund Nichteinhaltens von Terminen sind ausgeschlossen. Der Versand erfolgt zu Lasten unserer Kunden, wobei uns Art und Weg des Versandes überlassen bleiben. Notwendige Verpackungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Wir übernehmen keine Haftung für Lieferverzug durch Vorlieferanten.

4. Unsere Preise verstehen sich ab Lager, ausschließlich Verpackung, zuzüglich der Frachtkosten und der am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer.Kostenerhöhungen, Änderungen von Vorfrachten, Zöllen usw. zwischen Auftragsbestätigung und Liefertag berechtigen zu einer Preiserhöhung. Zusätzliche Arbeiten werden nach Lohn- und Materialaufwand berechnet.

5. Sollten keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen worden sein, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 1/3 der Auftragssumme bei Auftragserteilung, 1/3 der Auftragssumme, bei Warenanlieferung, Restzahlung bei Fertigstellung unserer Arbeiten.
– Bei Nurwarengeschäften erfolgt die Restzahlung bei Lieferung.
– Bei GFK Becken erfolgt die Bezahlung per Vorkasse.
Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort und ohne Abzug. Bei Stundung oder Zahlungsverzug berechnen wir dem Vertragspartner Verzugszinsen in Höhe von mindestens 1 % über dem Diskontsatz der Bundesbank. Für Mahnungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mindestens 5,00 €. An allen von uns gelieferten Waren und erbrachten Leistungen behalten wir uns bis zum vollen Ausgleich aller uns gegen den Vertragspartner zustehenden Forderungen das Eigentum vor.

6. Wir übernehmen die Gewähr, dass unsere Leistungen zur Zeit der Lieferung und Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Die Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf Nachbesserung oder Neulieferung nach unserer Wahl.

7. Wir haften nicht für Schäden, die auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, des weiteren nicht für Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse, die nicht in unseren Verantwortungsbereich fallen.

8. Sofern wir ungeachtet unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sind, Schadensersatz zu leisten, haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

9. Wir können vom Vertrag oder Auftrag zurücktreten, wenn unvorhersehbare Ereignisse, die Einfluss auf die Arbeitsabläufe unseres Betriebes haben und außerhalb unseres Willens liegen (höhere Gewalt), eintreten. Weiterhin, wenn uns nach Vertragsabschluss oder Auftragsauslösung eine nicht zufrieden stellende Auskunft über Bonität oder Liquidität des Vertragspartners, Auftraggebers oder Kunden zur Kenntnis kommt.

10. Tritt der Vertragspartner, Auftraggeber oder Kunde grundlos vom Vertrag oder Auftrag zurück, werden ihm sämtliche Nebenkosten und bereits erbrachten Lieferungen und Leistungen in Rechnung gestellt.

11. Sollten einzelne Klauseln oder Passagen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit des Vertrages oder Auftrages und der übrigen Bedingungen nicht.

12. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort, von dem die Ware versendet wird. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Vertragspartners, Auftraggebers oder Kunden ist Hohen Neuendorf. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse ist Oranienburg.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Hohen Neuendorf, Juli 2009

ZUSATZKLAUSELN DER WALLENFANG & PARTNER GMBH ZUM ANGEBOT / AUFTRAG

  • Von uns erstellte Schwimmbecken und Saunen sind ausschließlich zur privaten Nutzung bestimmt.
  • Angebote werden nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt. Es kann zu technischen Änderungen kommen, wenn sich diese Änderungen bei der Ausführung der Arbeiten als bessere Lösung erweisen. Wir behalten uns technische Änderungen vor.
  • Elektroarbeiten sind nie Bestandteil unserer Angebote oder Arbeiten!
  • Angebote verlieren Ihre Gültigkeit bei Preisänderungen seitens der Zulieferer und Mehrwertsteueränderungen.
  • Garantieansprüche können lediglich im Rahmen der Herstellergarantie geltend gemacht werden. Die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung bleiben hiervon unberührt.
  • Für die Einholung und/oder Erfüllung etwaiger Genehmigungen und Auflagen ist der Bauherr verantwortlich.
  • Strom und Wasser werden kostenlos bauseits gestellt. Die Baustellensicherung obliegt dem Bauherrn.
  • Der Bauherr versichert, dass im Bereich von Gruben und Leitungsschächten keine Versorgungsleitungen verlaufen und die ggf. zu befahrenden Zufahrten und Wege die Traglast für LKW´s erfüllen.
  • Wir arbeiten sorgsam und gewissenhaft, allerdings kann man Flurschäden nicht generell ausschließen. Der Bauherr hält uns von etwaigen Schadenersatzansprüchen oder Reparaturleistungen frei.
  • Der Bauherr übernimmt das Befüllen des Beckens sowie die regelmäßige Kontrolle auf undichte Stellen, Dichtigkeit und Wasserverlust.
  • Schnittstellen im Stahlmantel werden wieder versiegelt, können aber trotzdem anfangen zu rosten. Das ist kein Gewährleistungsmangel!
  • Bohrungen in vorhandenen Umrandungen erfolgen mit größter Sorgfalt und Vorsicht, jedoch ohne Gewähr auf entstehende Risse und Sprünge an dem verlegten Material.
  • Dosierschwimmer sind so zu befestigen, dass Sie nicht im Bereich eingebauter Treppen stehen und auf die Treppen bzw. andere Einbauten aufsetzen. Dies kann zum Ausbleichen der Folie führen. Wir übernehmen für Ausbleichungen dieser Art keine Gewährleistung.
  • Bei im Haus verbauten Filteranlagen ist durch den Kunden Sorge zu tragen, dass entsprechende Sicherungsmaßnahmen wie Zwangsentwässerung und Feuchtemelder Schäden am Gebäude im Havariefall vermeiden.

Unterwasserscheinwerfer NIE trocken betreiben.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil.
Die Kontrolle des Wasserstandes während des Winters obliegt dem Kunden.